Brillen mit Kunststoffgläsern werden nur unter bestimmten Bedingungen von der gesetzliche Krankenkasse übernommen. Grundsätzlich werden sie bezahlt bei Kindern unter 15 Jahren ab + / – 5 Dioptrien, für die Teilnahme am Sportunterricht, bei Patienten mit Druckekzem der Nase oder bei Missbildungen im Gesicht. Des weiteren werden die Kunststoffgläser bei Einäugigen, Spastikern und Epileptikern bezahlt.