Wenn das Versicherungsunternehmen die Leistungen eigentlich verweigern könnte, dies jedoch nicht macht, spricht man von Kulanz. Es handelt sich also um ein entgegenkommen der Versicherungung.
Wenn das Versicherungsunternehmen die Leistungen eigentlich verweigern könnte, dies jedoch nicht macht, spricht man von Kulanz. Es handelt sich also um ein entgegenkommen der Versicherungung.