Die künstliche Befruchtung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur bezahlt, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Des weitern muss eine ausreichende Erfolgsaussicht bei der künstlichen Befruchtung bestehen. Die künstliche Befruchtung darf höchstens viermal ohne den Eintritt einer Schwangerschaft erfolgen.