Sind Künstler nicht nur vorübergehend selbständig Tätig fallen sie unter das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Dazu zählen unter andern Schriftsteller, Journalisten oder Musiker. Der Künstler müssen für sich und seine Familieienangehörigen in der Regel eine private Krankenkasse nachweisen, will er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen .