Die Rechtsschutzversicherung kann normalerweise am Ende des Versicherungsjahres von beiden Seiten gekündigt werden. Die Frist beträgt in der Regel 3 Monate.
Die Rechtsschutzversicherung kann normalerweise am Ende des Versicherungsjahres von beiden Seiten gekündigt werden. Die Frist beträgt in der Regel 3 Monate.