Der Krankheitsbegriff im Rahmen der Privaten Krankenversicherung lässt sich in den subjektiven und den objektiven Krankheitsbegriff aufspalten. Unter dem subjektiven Krankheitsbegriff wird der Zustand des krank seins und das sich krank fühlen verstanden. Unter dem objektiven Krankheitsbegriff versteht man eine Störung die zur Schädigung und Störung der Organe oder des Organismus führt.