Unter Krankheit versteht man die abnorme Störung des Organismus, einzelner Organe oder der Psyche. Krankheit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, wenn eine Arbeitsunfähigkeit Aufgrund der abnormen Störung vorliegt.
Unter Krankheit versteht man die abnorme Störung des Organismus, einzelner Organe oder der Psyche. Krankheit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, wenn eine Arbeitsunfähigkeit Aufgrund der abnormen Störung vorliegt.