Am 20.12.1988 wurde das Zweite Gesetzüber die Krankenversicherung der Landwirte verabschiedet. Die Aufgaben, das Beitragswesen und der Pflichtversichertenkreis der Krankenkasse wurden neu geregelt. Unternehmer der Land- und Forswirtschaft, Unternehmer der Teichwirtschaft und Fischzucht und Unternehmer der Bodenwirtschaft mit bestimmter Mindestgröße sind pflichtversichert.