Leistungszusagen die den Krankenrücktransport betreffen sind bei den privaten Krankenkassen verschieden. Grundsätzlich kann eine Krankenrücktransport nur dann erfolgen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die medizinische bzw. medizinisch-technische Versorgung im Ausland nicht ausreichend ist.