Gesetzlich Krankenversicherte haben bei einer stationären Behanlung einen bestimmten Eigenanteil zu leisten. Dieser Eigenanteil wird Krankenhaustagegeld genannt.
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei einer stationären Behanlung einen bestimmten Eigenanteil zu leisten. Dieser Eigenanteil wird Krankenhaustagegeld genannt.