Krankenhausleistugen umfassen die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Arneimittel, Hilfs- und Heilmittel sowie Unterkunft und Verpflegung. Leistungen der Belegärzte oder Hebammen gehören nicht zu den Krankenhausleistungen.
Krankenhausleistugen umfassen die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Arneimittel, Hilfs- und Heilmittel sowie Unterkunft und Verpflegung. Leistungen der Belegärzte oder Hebammen gehören nicht zu den Krankenhausleistungen.