Kontaktlinsen zählen zu den Sehhilfen. In diesem Sinn sind sie Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 Abs. 2 SGB V). Im Regelfall werden die Kosten für Kontaktlinsen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernomen. Es ist dem Versicherten jedoch möglich, beim Kauf von Kontaktlinsen anstelle einer Brille die Kosten, welche die Brille verursacht hätte als Zuschuss zu erhalten.