Die Gebührenordnungen fassen häufig mehrere abrechenbare Leistungen zu einer zusammen. Diese wird dann Komplexgebühr genannt. Es ist dem Arzt nicht möglich darüber hinaus weitere Gebühren zu erheben.
Die Gebührenordnungen fassen häufig mehrere abrechenbare Leistungen zu einer zusammen. Diese wird dann Komplexgebühr genannt. Es ist dem Arzt nicht möglich darüber hinaus weitere Gebühren zu erheben.