Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Kinder sind in der mit ihren Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können sie bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Bei einer Schul- oder Beufsausbildung sind Kinder bis 25 mit ihren Eltern mitversichert.