Wenn eine Kiefer- oder Zahnfelstellung vorliegt, muss der Patient in kieferorthopädische Behandlung. In der Regel werden 80% der Kosten für eine zahnmedizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Wenn eine Kiefer- oder Zahnfelstellung vorliegt, muss der Patient in kieferorthopädische Behandlung. In der Regel werden 80% der Kosten für eine zahnmedizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.