Als Kassenarztrecht werden die Bestimmungen bezeichnet, die das Zusammenspiel von Krankenkassen, Vertragsärzte und Kassenärtzlicher Vereinigung regeln. Diese Bestimmungen sin im SGB V gesetzlich verankert.
Als Kassenarztrecht werden die Bestimmungen bezeichnet, die das Zusammenspiel von Krankenkassen, Vertragsärzte und Kassenärtzlicher Vereinigung regeln. Diese Bestimmungen sin im SGB V gesetzlich verankert.