Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im Zusammenhang mit Kapital und der Arbeitswelt verwendet. Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsgrenze übersteigen sind sie in der Krankenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Anders ist es bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Hier sind auch höher verdienende Arbeitnehmer pflichtversichert. Siehe auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze / Berechnung“: Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsgrenze übersteigen sind sie in der Krankenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Die Jahresarbeitsgrenze wird über das voraussichtliche Jahresentgelt abzüglich lohnsteuerfreier Bezügen, unregelmäßiger Einnahmen und Familienzuschlägen, berechnet. Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze einen gewissen Betrag überschreitet, so wird dem Versicherten freigestellt in die private Krankenversicherung einzutreten.