Das Jahresarbeitsentgelt beinhaltet das voraussichtliche Jahresentgelt abzüglich aller lohnsteuerfreier Bezügen, unregelmäßiger Einnahmen oder auch Familienzuschlägen. Siehe auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze“: Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im Zusammenhang mit Kapital und der Arbeitswelt verwendet. Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsgrenze übersteigen sind sie in der Krankenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Anders ist es bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Hier sind auch höher verdienende Arbeitnehmer pflichtversichert. Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze allerdings einen gewissen Betrag überschreitet, so wird dem Versicherten freigestellt in die private Krankenversicherung einzutreten.