Ein Impfstoff ist ein Arzneimittel im Sinne von § 4 Abs. 4 des Arzneimttelgesetzes. Der Impfstoff erhält Antigene die zu spezifische Abwehr- und Schutzreaktionen bei Mensch und Tier anregen sollen.
Ein Impfstoff ist ein Arzneimittel im Sinne von § 4 Abs. 4 des Arzneimttelgesetzes. Der Impfstoff erhält Antigene die zu spezifische Abwehr- und Schutzreaktionen bei Mensch und Tier anregen sollen.