Unter der Gruppenprophylaxe versteht man die Aufgabe von Zahnärzten und für die Zahngesundheit zuständigen Stellen der Länder, Kindern unter 12 mit Leistungen zur Erkennung und Vermeidung von Zahnkrankheiten zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden spezielle Programme für Kinder entwickelt (§ 21 SGB V).