Seit dem 26.05.1994 gilt das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Seit diesem Zeitpunkt ist die Pflegeversicherung eine Teil der Sozialversicherung. Das bedeutet, dass alle Personen die einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten haben auch Abgaben zu Pflegeversicherung zahlen müssen. Privat Krankenversicherte Personen müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.