Als Geschädigter wird derjenige bezeichnet, der durch einen anderen zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte hat eine Recht auf Schadenersatzleistungen vom Schuldiger.
Als Geschädigter wird derjenige bezeichnet, der durch einen anderen zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte hat eine Recht auf Schadenersatzleistungen vom Schuldiger.