Unter der Gesamtvergütung versteht man die Summe die von der Krankenkasse für die ganze vertragsärztliche Versorgung mit befreiender Wirkung an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt wird (§ 85 Abs. 1 SGB V). Die Kassenärtzliche Vereinigung hat nun die Aufgabe, die Gesamtvergütung an die Vertragsärzte zu verteilen (§ 85 Abs. 4 SGB V).