Im Moment liegt die Geringverdienergrenze bundeseinheitlich bei einem Arbeitsentgelt von monatlich 400 Euro. Liegt das Arbeitentgelt unter dieser Grenze, muss der Arbeitnehmer keine Abgaben zur Sozialversicherung leisten. Der Arbeitgeber muss den gesamten Betrag zur Sozialversicherung allein bezahlen.