Grundsätzlich liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden nicht überschreitet. Handelt es sich um keine regelmäßige Arbeitszeit, dann muss die wöchentliche Arbeitszeit geschätzt werden. Des weiteren darf das monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro betragen. Beide Bedingungen müssen immer stehts erfüllt werden.