Muss ein Arbeitnehmer keine Arbeitlosenversicherung bezahlen, spricht man laut Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von einer Beitragsfreiheit. Dies liegt vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht 15 Stunden nicht überschreitet.
Muss ein Arbeitnehmer keine Arbeitlosenversicherung bezahlen, spricht man laut Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von einer Beitragsfreiheit. Dies liegt vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht 15 Stunden nicht überschreitet.