Ein Student ist grundsätzlich beitragsfrei, wenn er die überwiegende Zeit mit seinem Studium beschäftigt ist. Es wurde festgelegt, dass die wöchentliche Arbeitszeit deshalb 20 Stunden nicht überschreiten darf. Das Arbeitsentgelt ist in dieser Zeit nicht beschränkt. Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung, welche nicht länger als zwei Monate dauert, besteht versicherungsfreiheit.