Grundsätzlich gilt für Rentner die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen versicherungsfreiheit. Dies gilt jedoch nur dann, wenn durch die Kurzfristige Beschäftigung, die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt die Zweimonatsgrenze nicht überschritten wird. Grundsätzlich gibt es für Rentner ab dem 65. Lebensjahr keine Verdienstbeschränkung.