Unter der Gebührenordnung für Zahnärzte versteht man einen Katalog mit abrechenbaren zahnärztlichen Leistungen. Des weiteren ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte die Wertrelation der verschiedenen ärztlichen Leistungen festgelegt. Die Gebührenordnung für Ärzte wird von der Bundesregierung erlassen. Für die private Zahnarztpraxis gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).