Gartenbauunternehmer sind nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte versichert. Sie können auch der Gärtner Krankenkasse beitreten. Siehe auch „Gärtner-Krankenkasse“: In der Gartenbau-Krankenversicherung sind Gärtner, Floristen und Gartenbauunternehmer versicherungspflichtig. Da die Gartenbau-Krankenkasse mit der Techniker Krankenkasse fusioniert hat, besteht für Personen die diesem Personenkreis nicht angehören, nicht mehr die Möglichkeit Mitglieder dieser Krankenkasse zu werden. Siehe auch „Gärtner-Krankenkasse“: Die Gärtner-Krankenkasse (Kurzform: GKK) war eine gesetzliche Krankenkasse. Gegründet wurde die Gärtner-Krankenkasse im Jahre 1882 während einer Versammlung des deutschen Gärtner-Verbundes. Sitz der Gärtner-Krankenkasse war Hamburg. Ehemalige Leiter waren Helmuth Doose und Berthold Behnke. Die Gärtner-Krankenkasse stellte eine Hilfskasse (Ersatzkasse) dar, welche im Jahr 1883 zugelassen wurde.