Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Sorgfalltspflicht in besonderem Maße verletzt wurde. Der Versicherungsschut in der Kfz-Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise entfallen.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Sorgfalltspflicht in besonderem Maße verletzt wurde. Der Versicherungsschut in der Kfz-Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise entfallen.