Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und als erwerbsunfähig gelten bekommen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei der Erwerbsunfähitgkeit erhält die betreffende Person bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres einen Rentenanspruch. Dies gilt jedoch nur, wenn er vor der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge errichtet hat.