Die frühere Berufsunfähigkeitsrente würde 2001 zur Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Erwerbsunfähigkeitsrente schließt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit ein.
Die frühere Berufsunfähigkeitsrente würde 2001 zur Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Erwerbsunfähigkeitsrente schließt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit ein.