Der Begriff Erwerbsminderung ersetzt die bis 31.12.2000 geltende Berufsunfähigkeit. Bei der Erwerbsunfähitgkeit erhält die betreffende Person bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres einen Rentenanspruch. Dies gilt jedoch nur, wenn er vor der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge errichtet hat.