Grundsätzlich sollte eine stationäre Behandlung nur dann erfolgen, wenn die ambulante Behandlung des Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Zahl der niedergelassenen Ärzte zu niedrig ist oder wenn Ärzte die Behandlung nicht in ausreichendem Umfang erbringen können.