In Ländern mit denen eine Sozialversicherungsabkommen besteht gibt es für gesetzlich krankenversicherte Personen Versicherungsschutz. Für alle anderen Länder muss eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Wenn es während eines Auslandsaufenthaltes zu einer Krankheit kommt die auch im Inland möglich gewesen wäre muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.