In der Wohngebäudeversicherung richtet sich die Entschädigungsberechnung nach dem Versicherungwert der versicherten Sache. Es handelt sich dabe um den Versicherungswert vor Eintritt des Versicherungsfalles.
In der Wohngebäudeversicherung richtet sich die Entschädigungsberechnung nach dem Versicherungwert der versicherten Sache. Es handelt sich dabe um den Versicherungswert vor Eintritt des Versicherungsfalles.