Die übliche Entschädigungsgrenze für Wertsachen im Rahmen der Hausratversicherung beläuft auf 20% der Verscherungssumme. Die Entschädigungsgrenzen können jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gesteckt sein.
Die übliche Entschädigungsgrenze für Wertsachen im Rahmen der Hausratversicherung beläuft auf 20% der Verscherungssumme. Die Entschädigungsgrenzen können jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gesteckt sein.