Die Hausratversicherung bezahlt in der Regel den Neuwert einer zestörten oder abhanden gekommenen Sache. Kann diese noch repariert werden, müssen die Reparaturkosten von der Hausratversicherung übernommen werden.
Die Hausratversicherung bezahlt in der Regel den Neuwert einer zestörten oder abhanden gekommenen Sache. Kann diese noch repariert werden, müssen die Reparaturkosten von der Hausratversicherung übernommen werden.