Die ärztliche Beratung über Fragen zur Empfängnisregelung werden von der gesetzlichen Krankenkase übernommen (§ 24 a SGB V). Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Versicherte das Recht auf ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel.
Die ärztliche Beratung über Fragen zur Empfängnisregelung werden von der gesetzlichen Krankenkase übernommen (§ 24 a SGB V). Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Versicherte das Recht auf ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel.