Vor jeder Behandlung ist die Einwilligung des Patienten einzuholen. Essentiel für diese Einwilligung ist eine umfassende Aufklärung über Folgen, Tragweite und Konsequenzen der Behandlung. Nur in Notfällen kann auf eine Einwilligung verzichtet werden. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter eingeholt werden.