Nach dem Territorialitätsprinzip gelten die Vorschriften der Sozialversicherungen grundsätzlich nur für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer. Bei Ausstrahlung und bei Einstrahlung gilt jedoch eine Ausnahmeregelung.
Nach dem Territorialitätsprinzip gelten die Vorschriften der Sozialversicherungen grundsätzlich nur für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer. Bei Ausstrahlung und bei Einstrahlung gilt jedoch eine Ausnahmeregelung.