Der Begriff Deckungsstock wird im Zusammenhang mit Vermögen und Versicherungen verwendet. Unter Deckungsstock bezeichnet man ein gesondert verwaltetes Vermögen einer Versicherung. Es wird zur Begleichung unmittelbarer Ansprüche verwendet. Der Begriff Deckungsstock wird im Zusammenhang mit Versicherungen verwendet. Der Deckungsstock stellt hierbei einen Vermögensteil dar, der für die Versicherten bestimmt ist. Aufgenommen können nur anerkannte Vermögensgegenstände. Der Deckungsstock stellt das Gegenstück zur Deckungsrückstellung dar. Folgende Anlageformen werden akzeptiert: Aktien, Wertpapiere, Hypotheken oder Grundstücke oder Schuldscheine. Bei einem Konkursfall ist der Deckungsstock zudem nicht pfändbar.