Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) umfasst Versicherte die als Angestellt oder in der Ausbildung für den Beruf eines Angestellten tätig sind. Sie ist Träger der Rentenversicherung für Angestellte. Nicht in ihren Zuständigkeitsberich fallen Angestellte die über die Bundesknappschaft versichert sind. Selbstständig Tätige wie zum Beispiel Lehrer, Künstler oder Publizisten die versicherungspflichtig sind, fallen auch in den Zuständigkeitsbereich der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.