Vor der Neuregelung der Bundespflegesatzordnung (BPflV) 1986 gab es bei der Unterbringung im Krankenhaus drei verschiedene Pflegeklassen. Diese wurden abgeschafft. Großes Ziel der Neuregelung ist auch die möglichst kurz zu haltende Zeitspanne, in der ein Patient stationär behandelt wird. Die Vergüung vom leistungsgerechten Entgelten ist deshalb umgestellt worden.