Der Betriebsarzt wird aus Gründen der Arbeitssicherheit in Betrieben tätig (BGBI. 1973, I, 1885). Die Aufgaben des Betiriebsarztes sind die Aufklärung des Arbeitgebers zur Unfallverhütung und die arbeitsmedizinische Untersuchung und Betreuung. Der Betriebsartzt darf jedoch nicht die Krankmeldungen kontrollieren.