Der behandelnde Arzt muss zur Vorlage bei der Krankenkasse oder beim Medizinischen Dienst gegebenenfalls Berichte und Bescheinigungen zur Vorlage ausstellen (§73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V). Diese Bescheinigung ist für die Versicherung kostenlos.
Der behandelnde Arzt muss zur Vorlage bei der Krankenkasse oder beim Medizinischen Dienst gegebenenfalls Berichte und Bescheinigungen zur Vorlage ausstellen (§73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V). Diese Bescheinigung ist für die Versicherung kostenlos.