Für eine Mitglieschaft bei der Ersatzkasse ist die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Beitritts entscheidend. Wird die Tätigkeit während der Mitgliedschaft gewechselt, hat dies keine Einfluss auf die Versicherung.
Für eine Mitglieschaft bei der Ersatzkasse ist die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Beitritts entscheidend. Wird die Tätigkeit während der Mitgliedschaft gewechselt, hat dies keine Einfluss auf die Versicherung.