Personen, welche berufsunfähig waren und bis zum 31.12.2000 in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren erhielten bis zum 65 Lebensjahr Rente.
Personen, welche berufsunfähig waren und bis zum 31.12.2000 in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren erhielten bis zum 65 Lebensjahr Rente.