Die Benzinklause besagt, dass bei einem Schaden der beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden ist, die private Haftpflichtversicherung nicht einspringt. In dem Fall greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Benzinklause besagt, dass bei einem Schaden der beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden ist, die private Haftpflichtversicherung nicht einspringt. In dem Fall greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.